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Unterstützte Mundpflege
Wie gelingt die unterstützte Mundpflege?
Was ein Mensch selbst kann, soll er auch selbst tun!
Dazu ist es wichtig, folgende Hinweise zu beachten:
- Ressourcen & Leistungsbereitschaft berücksichtigen
Mundpflege nicht nach erschöpfenden Aktivitäten - Vorlieben & Abneigungen des Patienten im Blick behalten
Ritualisierte Zeiten & Abläufe, Härte der Zahnbürste, Geschmack & Schärfe der Zahnpasta - Hilfsmittel bereitstellen
Ggf. Brille, Hörhilfe, gute Ausleuchtung, Vergrößerungsspiegel - Sichere Abstützung gewährleisten
Badstuhl, Rollator, Rollstuhl, …
Ist Unterstützung notwendig, stellen sich weitere Fragen: Wie gelingt es, bei notwendiger Unterstützung ergonomisch zu arbeiten? Worauf kommt es bei den einzelnen Mundpflegemaßnahmen konkret an? Wie lassen sich Auffälligkeiten am besten entdecken?
Werden Angehörige bei der Unterstützung einbezogen, sollten zur Vermeidung von Konflikten alle Beteiligten zunächst getrennt befragt werden, ob dies möglich bzw. gewünscht ist.
Situation am Waschbecken
Idealerweise erfolgt die Mundpflege im Sitzen am Waschbecken auf einem Toiletten- oder Badstuhl, gegebenenfalls auch im Rollstuhl oder auf der Sitzfläche des Rollators. Ist dies nicht möglich, kann die Mundpflege auch liegend im Bett erfolgen.
Situation im Bett
Ist die Mundpflege z. B. aufgrund der eingeschränkten Mobilität nicht sitzend am Waschbecken möglich, so kann diese alternativ auch im Bett liegend erfolgen.
Im Bett ist der Kopf gut gelagert. Wenn der Mensch mit Unterstützungsbedarf nicht zu unruhig ist, haben sich für die Mundpflege auch die dargestellten alternativen Arbeitspositionen gut bewährt.
Kontaktaufnahme (Anbahnung)
Vor allem Menschen mit eingetrübtem Bewusssein können sehr verunsichert reagieren, wenn bei der Unterstützung der Mundpflege der Kontakt direkt und unmittelbar im Gesicht bzw. im Mund erfolgt. Grundsätzlich kann es hilfreich sein, die Unterstützung über den Kontakt beginnend an den Extremitäten zu bahnen. Der Kontakt sollte dabei bewusst und so deutlich erfolgen, dass der Kontakt auch wahrgenommen wird.
Bei der Unterstützung der Mundpflege "über Kopf" liegend im Bett kann der Kontakt mit der freien Hand über den Arm, zur Schulter weiter zum Hals, zur Wange und dann nach vorne zum Mund, um das Kinn herum auf die gegenüberliegende Seite bis zur definitiven Kiefer-Kontroll-Griff-Position geführt werden. Die Bildserie zeigt den Ablauf der Anbahnung exemplarisch.
Inspektion der Mundhöhle
Die Inspektion der Mundhöhle sollte mindestens einmal in der Woche und bei evtl. Auffälligkeiten erfolgen, um scharfe Kanten, Druckstellen oder andere Auffälligkeiten an Zähnen, Zunge und Schleimhäuten frühzeitig zu entdecken.
Neben der Mundhöhle sollten auch Zahnprothesen im Rahmen der Inspektion sorgfältig auf Beläge und mögliche Beschädigungen wie scharfe Kanten, Sprünge, Brüche, Absplitterungen, Abplatzungen oder Abnutzung überprüft werden.
Das nachfolgende Video zeigt idealisiert den Ablauf der Inspektion der Mundhöhle. Um alle Weichteilbereiche beurteilen zu können, sollte - wenn möglch - die Zunge nach oben an den Gaumen, raus aus dem Mund und dabei nach links und nach rechts gestreckt werden. Bitten man den Menschen "A" zu sagen, ist der Rachenbereich einsehbar.
Zum Abhalten von Wange, Lippen und Zunge kann einfach eine Zahnbürste verwendet werden. Bei guter Kooperation können Lippen, Wangen oder sogar die Zunge auch mit einem Finger zurückgehalten werden, wodurch zudem krankhafte Prozesse besser ertastet werden können.
Nicht zu empfehlen sind Holzspatel, da sie bei trockenen Schleimhäuten schlecht gleiten und eher unangenehm empfunden werden. Auch zahnärztliche Spiegel eignen sich eher nicht, da diese schnell beschlagen, Routine und sehr gute Lichtverhältnisse erfordern.
Eine gute Ausleuchtung gelingt z.B. mit einer Taschenlampe, die nah an den Mund gehalten wird. Weniger geeignet sind Leuchtmittel am Kopf (z.B. Stirnlampen), da aufgrund des größeren Abstandes zum Mund viel Lichtleistung verloren geht und der pflegebedürftige Mensch schneller geblendet wird.
Grundsätzlich gilt: Ohne Licht geht es nicht!
Diese Seite wurde zuletzt am 03.06.2025 geändert.